Pageloader

Alpinschule ALPINSTIL KG

Mag. Jürgen Reinmüller
Eichelauweg 515
8911 Admont (A)

Kontakt

+ 43 (0) 664 86 33 789
office@alpinstil.at
www.alpinstil.at

Lawinenkurse

sind unser Spezialgebiet! Wir bereiten Dich auf die selbständige Planung und Durchführung Deiner Skitouren vor.

Feedback-Alpinschule-Alpinstil

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB-Bergführer.

Buchungen können schriftlich per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Die Buchung wird von uns mit einer Buchungsbestätigung bestätigt und ist damit verbindlich. Mit der Buchung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Bestandteil des Vertrages. Damit wir freie Plätze gewährleisten können ist eine frühe Buchung sinnvoll.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt.

Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Veranstaltung mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.

Die Bezahlung erfolgt vor oder nach der erbrachten Leistung und erhalt der Rechnung per Überweisung. Bezahlungen mittels Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich. Nicht in den Leistungen angeführte Zusatzkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

Eine Stornierung durch den Kunden ist schriftlich jederzeit möglich. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

30 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises.
19 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises.

Bei Auslandsreisen außerhalb von EU-Staaten 100 % des Veranstaltungspreises ab dem Zeitpunkt der ausgestellten Buchungsbestätigung.

Sollten bei bereits reservierten Hütten, Hotels oder Transferleistungen (Taxi bzw. Mietwagenkosten) Stornogebühren anfallen, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Daher wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, zurückzutreten. Selbiges gilt für einen Ausfall des jeweils eingeteilten Guides.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, versuchen wir mit Ihrer Zustimmung, die Veranstaltung mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Über die dann entstehende Preisänderung informieren Sie natürlich.

Unsere Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Der Veranstalter kann auf Grund von Schlechtwetter, ungünstige Bedingungen und unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltungen und/oder den Veranstaltungsort ändern oder ganz absagen.

Bei Buchung unserer Veranstaltungen sind keine Versicherungen inkludiert. Wir empfehlen daher, für ausreichenden Versicherungsschutz wie z.B. Kranken-, Unfall-, Bergekosten- und Reiserücktrittsversicherung selbst zu sorgen.

Der Kunde muss die, in der Veranstaltung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall ist der Bergführer berechtigt, Ihn ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des beigestellten Fachpersonals (Berg- und Skiführer) Folge zu leisten. Kunden, die den Anweisungen nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können vom Bergführer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich.

Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet sind.

Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Kunde nimmt das naturgegebene Restrisiko (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Durch die Buchung anerkennt der Kunde diese Gefahren und verzichtet auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und ähnlichen Ansprüchen gegenüber der Alpinschule.
Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder eines Fachpersonals des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung!

Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterials, die über die normale Abnützung hinausgehen, werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Unser Leihmaterial wird laufend gewartet und auf die einwandfreie Funktion überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

Wir sind berechtigt, während den Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial für jegliche Werbezwecke des Veranstalters zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt uns das Recht, dass wir dieses Bildmaterial kostenlos und ohne jegliche Art von Ansprüchen in diesem Zusammenhang und zu diesem Zwecke verwenden dürfen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung über den Inhalt externer, verlinkter Webseiten. Für Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Webseitenbetreiber verantwortlich.

Der Gerichtsstand ist Liezen. Es wird österreichisches Recht vereinbart, sodass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt.

AGB-Bergführervermittlung.

1.1. Die Skitourenkurs GbR vermittelt Bergführerverträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen einem staatlich geprüften Berg- und Schiführer (in der Folge als „Bergführer“ bezeichnet) einerseits – beim Bergführer kann es sich um Mag. Jürgen Reinmüller und Msc. René Guhl oder aber einen anderen österreichischen Bergführer (IVBV) handeln – sowie dessen Auftraggeber (in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet) andererseits.

1.2. Die Skitourenkurs GbR wird nicht selbst Vertragspartei des Bergführervertrages.

1.3. Die Skitourenkurs GbR vermittelt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-Bergführervermittlung“). Hingegen unterliegt ein durch die Skitourenkurs GbR vermittelter Bergführervertrag nicht diesen „AGB-Bergführervermittlung“, sondern den AGB für den Bergführervertrag, denen der Kunde vor Versand einer Buchungsanfrage zustimmen muss („AGB-Bergführer“). Für den Kunden sind daher in der Regel zwei Geschäftsbedingungen von Bedeutung, nämlich diese „AGB-Bergführervermittlung“ und die „AGB-Bergführer“.

1.4. Die Vermittlungstätigkeit der Skitourenkurs GbR beschränkt sich ausschließlich auf Bergführerverträge, also auf alle von Bergführern typischerweise erbrachten Dienstleistungen, wie etwa das Führen einer Tages- oder Mehrtagestour und das Durchführen von Ausbildungskursen, Coachings und bergspezifischen Veranstaltungen.

1.5. Hingegen vermittelt die Skitourenkurs GbR keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen, keine Unterbringungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine anderen touristischen Leistungen.

2.1. Die Skitourenkurs GbR stellt auf den Websiten www.skitourenkurs.at, www.lawinenkurs.at und www.alpinstil.at Informationen über Veranstaltungen (Touren, Kurse und Coachings) bereit, welche die Bergführer anbieten. Diese Informationen umfassen insbesondere eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) inklusive Schwierigkeitsbewertung und Dauer, eine Aufzählung der Voraussetzungen und nötigen Ausrüstungsgegenstände, die ein Kunde für eine Buchung mitbringen muss, und – bei Touren mit Fixtermin – Termine, Mindestteilnehmeranzahl und Anzahl der noch verfügbaren Plätze.

2.2. Die Skitourenkurs GbR ermöglicht es dem Kunde, unmittelbar auf der Website www.skitourenkurs.at, www.lawinenkurs.at und www.alpinstil.at eine Buchungsanfrage für solche Veranstaltungen (Touren, Kurse, Coachings) zu erstellen und elektronisch zu versenden. Vor Versand einer Buchungsanfrage muss der Kunde sowohl diesen „AGB-Bergführervermittlung“ als auch den „AGB-Bergführer“ zustimmen. Buchungsanfragen sind rechtsverbindlich und lassen im Falle der rechtzeitigen Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer die Pflicht des Kunden zur Bezahlung das Honorars des Bergführers unmittelbar entstehen.

2.3. Buchungsanfragen des Kunden richten sich stets an sämtliche Bergführer, die durch die Skitourenkurs GbR vermittelte Bergführerverträge abzuschließen bereit sind. Der Kunde kann sich nicht aussuchen, welcher der Bergführer seine Buchungsanfrage schlussendlich annimmt (bestätigt), mit welchem dieser Bergführer der Bergführervertrag also zustande kommt. Die Skitourenkurs GbR weist den Kunden an dieser Stelle unverbindlich darauf hin, dass seine Buchungsanfrage in jedem Fall und zuallererst den Bergführern Mag. Jürgen Reinmüller und Msc. René Guhl übermittelt wird. Jedoch kann der Kunde aus diesem unverbindlichen Hinweis keine Ansprüche ableiten.

2.4. Durch den Versand einer Buchungsanfrage erteilt der Kunde der Skitourenkurs GbR den Auftrag, einen Bergführervertrag mit einem Bergführer für die jeweils ausgewählte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) zum jeweils ausgewählten oder angegebenen Termin zu vermitteln. Die Skitourenkurs GbR ist dann aufgrund dieses Vermittlungsauftrages verpflichtet, die Buchungsanfrage unverzüglich zumindest zwei Bergführern zur Prüfung und gegebenenfalls Annahme (Bestätigung) zu übermitteln.

2.5. Zustande kommt der Bergführervertrag (unmittelbar) zwischen dem Kunden und einem Bergführer, indem der Bergführer entweder persönlich oder über die Skitourenkurs GbR dem Kunden gegenüber dessen Buchungsanfrage annimmt (bestätigt). Erst mit dieser Annahme (Bestätigung) ist der jeweilige Bergführer vertraglich gebunden, die Buchung des Kunden fixiert und der vom Kunden gewünschte Bergführervertrag durch sie Skitourenkurs GbR erfolgreich vermittelt. In diesem Fall erhält der Kunde zeitnah eine Rechnung über das vereinbarte Honorar des Bergführers, und zwar entweder durch die Skitourenkurs GbR im Auftrag und für Rechnung des Bergführers oder durch den Bergführer selbst. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechnung gemäß den „AGB-Bergführer“ zu begleichen.

2.6. An einen Vermittlungsauftrag an die Skitourenkurs GbR und die entsprechende verbindliche Buchungsanfrage ist der Kunde eine Woche gebunden. Wenn also innerhalb einer Woche ab Versand der verbindlichen Buchungsanfrage über die Websiten www.skitourenkurs.at, www.lawinenkurs.at oder www.alpinstil.at keine Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer (persönlich oder über der Skitourenkurs GbR) beim Kunden einlangt, dann ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht weiter gebunden. Die Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages durch die Skitourenkurs GbR ist dann als gescheitert anzusehen.

2.7. Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Kurse oder Touren mit hoher Teilnehmeranzahl) werden unter www.alpinstil.at fixe Termine angeboten. In diesem Fall kann sich der Kunde für einen der angebotenen Termine entscheiden und eine entsprechende Buchungsanfrage erstellen und versenden. Solche Veranstaltungen sind „Touren mit Fixtermin“. Tatsächlich stattfinden kann eine Tour mit Fixtermin zum jeweiligen Termin nur, wenn die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. In den jeweils vereinbarten „AGB-Bergführer“ ist geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Fixtermin die Mindestteilnehmeranzahl erreicht sein muss und der Bergführer wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl vom Bergführervertrag zurücktreten kann. Außerdem gibt es für Touren mit Fixtermin stets auch eine Höchstteilnehmeranzahl. Ist diese erreicht, ist der Versand einer Buchungsanfrage für den jeweiligen Termin nicht mehr möglich.

2.8. Alle anderen Veranstaltungen sind „Touren mit individuellem Termin“. Meist handelt es sich dabei um Touren mit vergleichsweise geringer Teilnehmeranzahl. Eine Tour mit individuellem Termin kann nur ein Kunde buchen, dies freilich auch für mehrere Teilnehmer. Den Termin wählt der Kunde im Rahmen der Erstellung seiner Buchungsanfrage individuell aus. Die von der Skitourenkurs GbR kontaktierten Bergführer prüfen dann ihre Verfügbarkeit anhand der Buchungsanfrage des Kunden. Ist kein Bergführer verfügbar, wird die Buchungsanfrage des Kunden nicht angenommen (bestätigt) werden können. Womöglich wird dem Kunden aber ein Alternativtermin vorgeschlagen, den er dann akzeptieren kann oder nicht.

3.1. Der Anspruch er Skitourenkurs GbR auf ein angemessenes Vermittlungshonorar im Falle der erfolgreichen Vermittlung richtet sich ausschließlich gegen den Bergführer. Hingegen schuldet der Kunde kein Vermittlungshonorar, sondern nur das mit dem Bergführer vereinbarte Honorar für die gebuchte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching).

3.2. Ungeachtet dessen kann es sein, dass der Bergführer seine Honorarforderung zur Einziehung an die Skitourenkurs GbR abtritt („Inkassozession“ – wirtschaftlich Berechtigter bleibt der Bergführer) und deshalb die Skitourenkurs GbR (und nicht der Bergführer) die Rechnung über das Honorar des Bergführers im eigenen Namen ausstellt und dem Kunden übersendet. Eine solche Inkassozession und Rechnungslegung durch die Skitourenkurs GbR ändert jedoch nichts daran, dass der Bergführervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Bergführer zustande kommt, nicht hingegen zwischen dem Kunden und der Skitourenkurs GbR. Eine solche Rechnungslegung durch die Skitourenkurs GbR bedeutet auch nicht, dass die Skitourenkurs GbR dem Kunden ein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung stellt.

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung einer Buchungsanfrage entweder wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass er die entsprechende Tourenbeschreibung aufmerksam gelesen hat und alle von ihm angemeldeten TeilnehmerInnen die darin genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen, oder vom Versand der Buchungsanfrage Abstand zu nehmen.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, Buchungsanfragen nur zu versenden, soweit er die im Rahmen der Erstellung der Buchungsanfrage angezeigten Kosten des Bergführers (Honorar) vollständig zu bezahlen imstande und bereit ist. Die Skitourenkurs GbR weist den Kunden darauf hin, dass er bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer in aller Regel – je nach Vereinbarung zwischen Bergführer und Kunden – für die Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages haftet.

5.1. Die Skitourenkurs GbR schuldet eine sorgfältige Vermittlung. Insbesondere ist die Skitourenkurs GbR verpflichtet, Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und einer Person zu vermitteln, bei der es sich um einen staatlich geprüften Berg- und Schiführer handelt. Insoweit richtet sich die Haftung der Skitourenkurs GbR nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend davon wird jedoch die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden ausgeschlossen.

5.2. Die Tätigkeit der Skitourenkurs GbR beschränkt sich auf die bloße Vermittlung. Führungen, Veranstaltungen, Touren und andere touristische Leistungen bietet die Skitourenkurs GbR selbst nicht an. Deshalb

• ist die Skitourenkurs GbR für die Vorbereitung, Durchführung, Vertragskonformität und Qualität der gebuchten Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) nicht verantwortlich,

• wird ein allfälliges Verschulden des Bergführers der Skitourenkurs GbR nicht zugerechnet und

• haftet die Skitourenkurs GbR dem Kunden gegenüber nur für die sorgfältige Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages, nicht hingegen für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung des vermittelten Bergführervertrages. Diese schuldet vielmehr ausschließlich der Bergführer persönlich.

6.1. Über sein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (ohne Pflicht, eine Entschädigung oder Stornogebühr zu bezahlen) wird der Kunde vor dem Versand seiner Buchungsanfrage unter www.skitourenkurs.at, www.lawinenkurs.at und www.alpinstil.at in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise belehrt.

6.2. Darüber hinaus ist der Kunde zur Stornierung der gebuchten Veranstaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den „AGB-Bergführer“ berechtigt.